Absteckungen
(Hoch- und Tiefbau)
Schnurgerüst-
einmessung
Einmessung und Erstellung des Schnurgerüstes
Je nach Größe und Art des Bauvorhabens fallen verschiedene Vermessungsarbeiten an. Bei kleineren Gebäuden steht am Beginn jeder Baumaßnahme die Erstellung und die Einmessung des Schnurgerüstes. Damit wird die Lage des geplanten Gebäudes unter Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände in die Örtlichkeit übertragen. Über diesen Vorgang stellen wir ein Einmessprotokoll aus, falls diese von der Genehmigungsbehörde verlangt wird.
Wir sind bei einer eventuell notwendigen Abnahme durch das Landratsamt behilflich und gewähren die richtige Lage des Gebäudes. Unliebsame Überraschungen wie z.B. Grenzüberbauungen können damit von Anfang an vermieden werden.

Beispiele:

Sachverständiger
Vermessungsarbeiten für Bauprojekte
Nach § 15 der Sachverständigenordnung Bau (SV Bau) bescheinigt der verantwortliche Sachverständige für Vermessung im Bauwesen die Einhaltung der in den Bauvorlagen festgelegten Grundfläche und Höhenlage im Sinn von Art. 72 Abs. 6 Satz 2 BauBO.
Sollte für Ihre Baumaßnahme die Vorlage einer Bescheinigung durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen verlangt sein (siehe Baugenehmigung), so übernimmt unser Büro für Sie gerne die Durchführung folgender Arbeiten:
- Überprüfung des Flächenzuschnittes der Grundfläche des Bauvorhabens
- Überprüfung der Lage der Grundfläche im Grundstück
- Überprüfung der Abstände zu den Grundstücksgrenzen sowie Höhenlage des Gebäudes
- Absteckung der Gebäudefluchten auf das Schnurgerüst und Erstellung einer Einmessbescheinigung mit Absteckplan